Klasse A beschränkt
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW,
(nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt).
Ausbildung
Theoretischer Unterricht:
bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten Grundunterricht
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
bei Erweiterung von A1 auf A
6 x 90 Minuten Grundunterricht
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
bei Ersterteilung
Grundausbildung
Sonderfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrt
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
3 x45 Minuten Nachtfahrt
bei Erweiterung
Grundausbildung
Sonderfahrten
3 x 45 Minuten Überlandfahrt
2 x 45 Minuten Autobahnfahrt
1 x 45 Minuten Nachtfahrt
Antrag
1 x Lichtbild, Personalausweis
1 x Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
1 x Teilnahmebescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM)
Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: M, A1
