Die Führerscheinausbildung bei der Fahrschule Nossek:


Wichtige Änderungen in der Führerscheinausbildung:

Zum 1. Januar 2021 wird in Deutschland die Optimierte Praktische
Fahrerlaubnisprüfung (OPFEP) eingeführt. Zusammen mit den neuen
Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Prüfung sowie dem
Fahraufgabenkatalog und dem elektronischen Prüfprotokoll ergeben sich ab
Jahresbeginn bedeutsame Änderungen im Prüfungsgeschehen, hinzu kommt die
verlängerte Prüfzeit.


Fahrerassistenzsystemen:
Ab dem 01.07.2023 kann die Nutzung von allen FAS durch den*die aaSoP gefordert werden.
Auswahl von Fahrerassistenzsystemen durch den*die aaSoP, Ablauf in der praktischen Fahrerlaubnis-
prüfung
 Dem*der aaSoP wird die Liste der im Fahrzeug verbauten FAS (siehe Datenblatt oben) durch
den*die Bewerber*in/die Fahrschule vorgelegt.
Der* die aaSoP wählt mind. eines und max. zwei FAS pro Prüfung aus.
Der*die aaSoP wählt möglichst zu Beginn der Prüfung das bzw. die FAS aus, welche er*sie ge-
nutzt haben möchte(n) und teilt diese Entscheidung dem*der Bewerber*in möglichst zu Beginn
der Prüfung mit. Ungeachtet dessen kann der*die Bewerber*in selbständig und eigenverantwort-
lich noch weitere FAS während der Prüfung einsetzen.
1 x Ein- bzw. Abschalten pro FAS ist ausreichend und sollte nicht überschritten werden.
Hierbei ist zwischen dem willentlichen Ein- und Abschalten der FAS und der selbstständigen De-
aktivierung und der späteren erneuten manuellen Aktivierung zu unterscheiden. Eine erneute
Aktivierung kann durch den*die aaSoP auch ggf. mehrfach gefordert werden.
Der*die aaSoP kann das Einschalten oder auch das Abschalten der FAS nur dann fordern, so-
fern dies durch den Fahrzeughersteller überhaupt möglich ist.
Sofern bei der Nutzung der FAS möglich bzw. erforderlich, können/müssen diese auch auf
Wunsch des*der Bewerber*in im Stand aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Dabei muss der*die Bewerber*in selbstständig entschieden, ob er*sie das FAS während der
Fahrt aktiviert bzw. deaktiviert oder beim Stillstand des Fahrzeuges


Das Beratungsgespräch in der Fahrschule:

In diesem Persönlichen Beratungsgespräch informieren wir dich über den gesamten Ablauf deiner Ausbildung.

- Welche Führerscheinklasse ist für mich die passende?

- Wo stelle ich meinen Führerscheinantrag?

- Ab wann kann ich den Theorieunterricht besuchen?

- Nach welchen Richtlinien wird ausgebildet?

- Wann kann ich zur Theorieprüfung?

- Wann beginne ich mit Fahrstunden?

- Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Anmeldung:

Die Anmeldung wird in der Fahrschule nach dem Beratungsgespräch durchgeführt.

Bei Minderjährigen kann dies nur mit einem Erziehungsberechtigten gemacht werden.

Der Führerscheinantrag:

Der Führerscheinantrag wird auf der Behörde gestellt wo du gemeldet bist, für Schüler aus Dornstadt ist das Landratsamt Alb-Donau Kreis zuständig und für Schüler aus Söflingen die Stadt Ulm.

Der Theorieunterricht:

Nach dem die Anmeldung in der Fahrschule gemacht ist, erhältst du per Email einen Ausbildungsvertrag und eine Rechnung, ist der Vertrag unterschrieben und die Rechnung beglichen kannst du direkt mit dem Theorieunterricht beginnen.

Die Theorieprüfung:

Einen Termin für die Theorieprüfung kannst du über das Büro buchen, sende eine Email an info@fahrschule-nossek.de und stelle eine Anfrage.

Die Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung planen wir mit dem vereinbaren der Theorieprüfung.